Muttersprachlerprinzip
Qualitätsicherung
Das Muttersprachlerprinzip ist die Grundvoraussetzung für professionelle und zuverlässige Übersetzungen. Übersetzer sollten immer nur in ihre eigene Sprache (Muttersprache) übersetzen. Dies ist die Goldene Regel für jede Art von Übersetzung.
Häufig wird die Frage gestellt, warum ein Übersetzer nicht in zwei Sprachrichtungen übersetzen kann. Beispielsweise eine deutscher Muttersprachler, der aus dem Englischen übersetzt, ebenfalls ins Englische übersetzen kann. Davon ist in jedem Fall abzuraten, es sei denn es handelt sich um informelle Geschäftskontakte oder Übersetzungsdienstleistungen.
Warum ist dies so? Ein Fachübersetzer sollte doch beide Sprachen, Ausgangs- und Zielsprache perfekt beherrschen?
Dies ist völlig korrekt. Aber, sprachliche Feinheiten, grammatikalische Konstruktionen und stilistische Korrektheit können nur von einem Muttersprachler einwandfrei beherrscht werden. Es ist sogar davon auszugehen, dass Übersetzer, die eine längere Zeit im Ausland leben, ihre eigene Muttersprache nicht mehr einwandfrei und präzise wiedergeben können. Sprache entwickelt sich ständig weiter, bekannte Fachterminologien werden überarbeitet und durch neue, auf den neusten Stand der Technik angepasste Redewendungen und stilistische Feinheiten ersetzt. Unser Übersetzungsbüro verfolgt genau diese Maxime, um in jedem Fall Korrektheit und Stilsicherheit in der Zielsprache zu gewährleisten.
Nicht alle Übersetzungsagenturen und Übersetzer wenden dieses Prinzip konsequent an. Fehler und stilistische Inkonsistenzen sind dann die Folge. Beim Lesen entsprechender Fachtexte und Dokumente merkt ein Muttersprachler sofort, ob der Übersetzer diese Voraussetzung erfüllt hat oder nicht. Für technische Übersetzungen beispielsweise ist dies ein absoluter Fauxpas, nicht in die eigene Muttersprache zu übersetzen, neben stilistischen Fehlern können hier zudem landesspezifische Terminologien falsch lokalisiert werden, was bspw. zu Fehlbedienungen oder Missverständnissen in der Maschinenbedienung führen kann.
Eine Ausnahme stellen dabei beglaubigte Übersetzungen dar. Passdokumente, Zeugnisse oder Vertragstexte, die von einem amtlich anerkannten Übersetzer für Behörden und Institutionen angefertigt werden, können auch in die Nicht-Muttersprache übersetzt werden > Beispielsweise von einem beeidigten Übersetzer für Englisch und Russisch mit der Muttersprache Deutsch.
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